Was bedeutet die Widerrufsbelehrung und was muss ich tun, wenn ich mich gegen das angebotene Objekt entscheide?
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet unseren Kunden, bei Maklerverträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume – auch online – geschlossen werden eine Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Häufig fragt sich der Interessent „Warum denn Maklervertrag? Ich will doch nur ein Exposé und einen Besichtigungstermin.“ Diese Frage ist durchaus nachvollziehbar, denn die wenigsten wissen, dass bereits bei einer Anfrage auf eine vom Makler angebotene Immobilie und den daraufhin aufgenommenen Kontakt (egal ob per Mail oder telefonisch) bereits ein Maklervertrag zustande kommt. Kosten entstehen ausdrücklich erst, wenn der Interessent das angebotene Objekt käuflich erwirbt!
Grundsätzlich müssten wir 14 Tage nach Versand einer Widerrufsbelehrung abwarten, bis wir weiter tätig werden dürfen, zum Beispiel durch die Bekanntgabe der Anschrift oder durch einen Besichtigungstermin. Da ein Interessent natürlich selten so lange warten möchte, kann er uns per Mausklick in unserer Angebotsmail dazu auffordern sofort tätig zu werden. Somit verkürzt sich das Widerrufsrecht und wir werden umgehend tätig.
Sollte die Immobilie / Wohnung dann doch nicht die richtige sein und der Interessent entscheidet sich gegen den Kauf, so ist eine kurze Absage zwar nett, aber kein weiteres Handeln notwendig. Kosten fallen – wie schon weiter oben beschrieben – nicht an, da die Maklerprovision nur im Erwerbsfall anfällt.