Welche finanziellen Belastungen hat der Eigentümer einer Eigentumswohnung monatlich?
Vom Eigentümer ist monatlich das sogenannte Wohngeld zu zahlen. Das Wohngeld setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:
- Verwaltungskosten – die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen
- Bewirtschaftungskosten – Kosten die laufend durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks entstehen. Die Zahlung der Betriebskosten ist in der II. Berechnungsverordnung geregelt. Zu den Betriebskosten zählen u.a. die Kosten der Wasserversorgung, der Heizwärme- und Warmwasserversorgung inkl. der Anlagenkosten, die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr, der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, die Kosten der Gartenpflege, der Beleuchtung, die Kosten für den Hausmeiste
- Heizkostenvorschüsse als Teil der Bewirtschaftungskosten
- Instandsetzungsrücklage, Kosten die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen