Wozu dienst eine Teilungserklärung?
Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, muss der Grundstückseigentümer eine Aufteilung vornehmen. Diese basiert auf den genehmigten Plänen mit Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde.
In der Teilungserklärung gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes werden dann die Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum in Verbindung mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung festgeschrieben. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung.